Bundeselternrat 

Der Bundeselternrat ist ein satzungsgemäßes Organ im "Bund der Freien Waldorfschulen e. V."1).

Der Bundeselternrat ist die Vertretung der Gesamtelternschaft der Mitgliedsschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Er führt die Elternvertreter/innen dieser Schulen zusammen. Er befasst sich mit der Weiterentwicklung der Eltern-/Lehrer-Trägerschaft der Schulen durch Bewusstseinsbildung, Grundlagenarbeit und Erfahrungsaustausch. In diesem Sinne arbeiten im Bundeselternrat Eltern und Lehrer/innen zusammen. Der Bundeselternrat gibt ggf. Empfehlungen und stellt Anträge an andere Organe des Bundes.   

Die Elternschaften der einzelnen Schulen oder deren Beauftragte bestimmen entsprechend der Schulgröße zwei bzw. drei Vertreter/innen für den Bundeselternrat. Jedes Lehrerkollegium bestimmt eine/n Vertreter/in für den Bundeselternrat.

Der Bundeselternrat wird geleitet von der Bundeselternkonferenz (geschäftsführender Ausschuss).
Die Bundeselternkonferenz setzt sich zusammen aus je einem/r oder zwei gewählten Vertreter/-innen der regionalen Elternvertretungen. Zwei Mitglieder werden von der Delegiertenversammlung (Ziffer 13 in der Satzung des Bundes der Freien Waldorfschulen) und je eines vom Vorstand des Bundes und von der Bundeskonferenz in die Bundeselternkonferenz delegiert. Ferner beauftragt der Bundesvorstand ein Mitglied aus der Geschäftsführung, an den Sitzungen der Bundeselternkonferenz teilzunehmen. Weitere Mitglieder können kooptiert werden.
Die Amtszeit aller Mitglieder in der Bundeselternkonferenz beträgt drei Jahre; weitere Amtszeiten sind möglich.  

Die Bundeselternkonferenz lädt gemeinsam mit der gastgebenden Schule zu der Bundeselternratstagung ein und stellt unter Einbezug von Anregungen aus dem Plenum die Tagesordnung zusammen. 

 

Fußnote: 1) Satzung des Bundes der Freien Waldorfschulen e. V. in der Fassung vom 09.04.2015 Ziffern 22 bis 24.