Organisation der Waldorf-ElternschaftDer Bundes-Elternrat ist der Zusammenschluss der Elternschaft aller deutschen Waldorfschulen beim Bund der Freien Waldorfschulen. Der Bundeselternrat soll im Zusammenwirken mit den Organen des Bundes die Stimme der Elternschaft zum Ausdruck bringen. Was als Fragen, Problemen und Anliegen in der Elternschaft lebt, soll beim Bund artikuliert werden. Auf diesem Weg soll der Standpunkt der Elternschaft in die Meinungsbildung und Arbeit des Bundes mit einfließen. Der Bundeselternrat befasst sich mit der Weiterentwicklung der Eltern-Lehrer-Trägerschaft der Schulen durch Bewusstseinsbildung, unmittelbare gegenseitige Wahrnehmung, Grundlagenarbeit und Erfahrungsaustausch. In diesem Sinne arbeiten im Bundeselternrat Eltern und Lehrkräfte zusammen. Der Elternrat arbeitet Empfehlungen aus und kann diese per Antrag an andere Organe des Bundes weiterleiten. Er soll gegenüber der Öffentlichkeit in Fragen der Bildungspolitik und damit verwandten Gebieten Akzente setzen. Aus den Elternvertretungen der Schulen werden zwei bzw. drei Vertreter/innen in den Bundeselternrat für die Dauer von 3 - 4 Jahren delegiert. Jedes Kollegium benennt ebenfalls eine/n Vertreter/in für den Bundeselternrat. Die Delegierten des Elternrates können die persönliche Mitgliedschaft beantragen. Der Elternrat kommt zweimal im Jahr zur Bundeselternratstagung (BERT) zusammen. Die Art und Form der Arbeit wird nach Beratung der Wünsche und Bedürfnisse durch das Plenum selbst bestimmt. Der Bundeselternrat wird von dem Sprecherkreis (geschäftsführenden Ausschuss) geleitet. Dieser setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der regionalen Elternvertretungen - dem Landeselternrat - (je Region ein Mitglied). Die Delegiertenversammlung der Lehrer delegiert zwei Mitglieder, der Bundesvorstand beauftragt ein Mitglied und ein Geschäftsführer in den Sprecherkreis. Die Amtsdauer beträgt 3 Jahre. Wiederwahl bzw. Delegation ist zulässig. Hiermit soll eine kontinuierliche Arbeit des Sprecherkreises gewährleistet werden. Die Mitglieder des Sprecherkreises werden zu den Delegiertentagungen der Lehrer sowie den Treffen der Schulträgerversammlung und Mitgliederversammlungen eingeladen. Der Sprecherkreis entsendet zwei Mitglieder in die Bundekonferenz.
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